Der Aufsichtsrat
Als wesentliches Kontrollorgan überwachen die Mitglieder die Entscheidungen der Ottobock Geschäftsführung.
Als wesentliches Kontrollorgan überwachen die Mitglieder die Entscheidungen der Ottobock Geschäftsführung.
Der Aufsichtsrat der Ottobock SE & Co. KGaA ist europäisch mitbestimmt und setzt sich aus sechs Vertretern der Anteilseigner sowie aus vier Arbeitnehmervertretern aus dem europäischen In- und Ausland zusammen. Er kontrolliert die Tätigkeit des Verwaltungsrats, der die Geschäfte der Ottobock SE & Co. KGaA führt. Den Vorsitz im Aufsichtsrat hat Dr. Bernd Bohr, langjähriger Chef der Autosparte des Bosch-Konzerns.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats
Dr. Bernd Bohr
Jan Willem de Cler
Prof. Dr. Gesche Joost
Jurate Keblyte
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Eine optimale Besetzung
Der Aufsichtsrat der Ottobock SE & Co. KGaA verfügt über ein Kompetenzprofil, das die allgemeinen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen der Aufsichtsratsmitglieder definiert. Ziel ist es, den Aufsichtsrats so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder über diejenigen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen, die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Beratungs- und Kontrollfunktion gegenüber dem Verwaltungsrat der Ottobock SE & Co. KGaA erforderlich sind.
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Aufgaben des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat hat zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben und zur intensiven Behandlung komplexer Sachverhalte aus dem Kreis seiner Mitglieder zwei fachlich qualifizierte Ausschüsse gebildet: den Prüfungsausschuss und den Nominierungsausschuss.
Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern. Ihm gehören Jurate Keblyte (Ausschussvorsitzende), Dr. Bernd Bohr als Anteilseignervertreter sowie Nadine Käfer an. Die Mitglieder und insbesondere die Vorsitzende des Prüfungsausschusses verfügen über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen sowie internen Kontrollverfahren. Ebenso sind sie mit der Abschlussprüfung vertraut. Schwerpunkte der Tätigkeit des Prüfungsausschusses sind die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, die Qualitätssicherung der Abschlussprüfung sowie die Überwachung der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems des Unternehmens. Der Ausschuss tagt regelmäßig viermal im Jahr sowie bei Bedarf.
Der Nominierungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern. Ihm gehören Dr. Bernd Bohr als Ausschussvorsitzender, Jan Willem de Cler als stellvertretender Ausschussvorsitzender sowie Prof. Dr. Gesche Joost an. Der Nominierungsausschuss schlägt im Fall einer notwendigen Nachbesetzung von Anteilseignervertretern dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten vor. Der Ausschuss tagt lediglich bei Bedarf, um Kandidatenvorschläge zu erarbeiten.