Compliance bei Ottobock
Unsere Unternehmensstruktur ist geprägt durch eine Vielzahl unterschiedlicher Stakeholder und ein wirtschaftliches Handeln mit vielen Freiheitsgraden.
Unsere Unternehmensstruktur ist geprägt durch eine Vielzahl unterschiedlicher Stakeholder und ein wirtschaftliches Handeln mit vielen Freiheitsgraden.
Compliance ist bei uns Kultur
Komplexe Anforderungen und ein sich ständig wandelnder rechtlicher und normativer Rahmen erfordern klare Standards und Regeln in der Unternehmensführung und unserer Zusammenarbeit.
Um diese Regeln – u.a. geltende Gesetze, Richtlinien, Standards und Vereinbarungen – einzuhalten, hat die Ottobock Unternehmensleitung ein Compliance Management System eingeführt. Der Code of Conduct, die interne Policy Korruptionsprävention sowie die auf Vertrauen basierende Compliance-Kultur bilden dabei wichtige Grundpfeiler des Ottobock Compliance Management Systems. Dieses System entwickeln wir ständig weiter, um aktuelle rechtliche Anforderungen und allgemeine gesellschaftliche Wertevorstellungen zu erfüllen.
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Familie verpflichtet
Als Familienunternehmen legen wir bei der Umsetzung unserer Compliance-Ziele besonderen Wert auf offene Kommunikation, Ehrlichkeit und einen partnerschaftlichen Umgang zwischen allen MitarbeiterInnen sowie mit unseren KundInnen und GeschäftspartnerInnen.
"Ermuntere den anderen, Fehler zu beseitigen, selbst etwas zu unternehmen und sich zu entscheiden."
Otto Bock, 1944, Firmengründer
Code of Conduct
Grundsätzlich übernehmen alle Ottobock MitarbeiterInnen Verantwortung für ihr eigenes Handeln und ihre Verhaltensweisen. Dabei sind die Firmenwerte und Verhaltensgrundsätze stets nach bestem Wissen und Gewissen zu berücksichtigen. Durch unseren vertrauensvollen, fairen sowie respektvollen Umgang miteinander festigen wir die Basis für Integrität und Ehrlichkeit.
Bei der Beachtung von internationalen Standards zu Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung orientiert sich Ottobock mit seinem Code of Conduct an den universell anerkannten Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen.
Darüber hinaus gelten die folgenden elf Verhaltensgrundsätze:
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„Auch nach fast 100 Jahren sind unsere Werte wie Ehrlichkeit, Vertrauen und Verlässlichkeit intakt. Als Familienoberhaupt in dritter Generation, Eigentümer und Vorsitzender des Verwaltungsrats bin ich stolz, dass unsere Kultur des gegenseitigen Respekts lebendig ist.“
Professor Hans Georg Näder, Inhaber
Hinweisgeberstelle
Die Hinweisgeberstelle soll allen MitarbeiterInnen, KundInnen und GeschäftspartnerInnen die Möglichkeit geben, Hinweise zu Compliance-Verstößen zu geben, um diese intern aufzuklären und zukünftig Schaden von Personen im Unternehmen oder dem Unternehmen selbst abwenden zu können. Die Hinweisgeberstelle dient der Meldung von schweren Verstößen gegen Gesetze oder hierauf bezogene interne Vorschriften insbesondere hinsichtlich der Abwehr von Betrug, Korruption, Diebstahl, Diskriminierung, sexuelle Belästigung, Erpressung, Geheimnisverrat, Exportkontrolle, Unregelmäßigkeiten in der Buchführung, Umweltschutz, Arbeitsschutz sowie Kinder- und Zwangsarbeit.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind Hinweise zu Geldwäscheverdachtsmeldungen ausschließlich an unsere Treasury Abteilung abzugeben. Zu Datenschutzverstößen wenden Sie sich bitte an unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Nutzen Sie dafür bitte das verschlüsselte Kontaktformular.
Die Verfahrensordnung für die Durchführung für Beschwerden nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) finden Sie hier.
Sollten Sie Mängel und / oder Regel- und Gesetzesverstöße im Zusammenhang mit unseren Produkten identifiziert haben, können Sie diese jederzeit über unseren Reklamationsprozess melden. Sollten Sie dabei gerne anonym bleiben wollen, haben Mitarbeitende und externe Personen die Möglichkeit, uns hier Hinweise auf Regel- und Gesetzesverstöße in Bezug auf unsere Produkte und / oder im Zusammenhang mit der Produktsicherheit zukommen zu lassen. Ferner steht es Ihnen frei, Hinweise auf mögliche Verstöße an die entsprechende Gesundheitsbehörde Ihres Landes zu richten.
Die Geschäftsführung von Ottobock fordert explizit dazu auf, erkannte Gesetzesverstöße zu melden. Der Hinweisgeberschutz hat an dieser Stelle höchste Priorität. Sofern sich Hinweise auf in lokal anwendbaren Hinweisgeberschutzgesetzen adressierte Rechtsmaterien beziehen (z.B. nach § 2 des Deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes), bestehen -abhängig von der lokalen Rechtslage- besondere gesetzliche Schutzmaßnahmen für den Hinweisgebenden.
Hinweise können weltweit unter Wahrung Ihrer Anonymität über zwei Kanäle abgegeben werden:
Externe Ombudsstelle
Ottobock hat ergänzend eine externe Ombudsstelle eingerichtet. Rechtsanwalt Dr. André Große Vorholt überprüft Ihren Sachverhalt und ermittelt ihn möglichst umfassend. Unter Wahrung Ihrer Anonymität berichtet er den Fall an die Compliance-Abteilung der Ottobock SE & Co. KGaA.
Kontaktdaten der Ombudsstelle:
Dr. André Große Vorholt
Telefon: +49 89 23714 12460
Email: ottobock-ombudsmann@luther-lawfirm.com
Digitale Hinweisgebersstelle
Der Fachbereich Compliance der Ottobock SE & Co. KGaA bearbeitet Ihren Hinweis professionell unter Einhaltung größtmöglicher Diskretion.
Im Jahr 2023 wurden über das Whistleblower System 17 Hinweise aus den Bereichen HR-Compliance, Betrugs- und Korruptionsprävention sowie allgemeine Compliance Angelegenheiten (z.B. Produktbeschwerden) eingereicht. Alle Hinweise werden umfangreich analysiert und nach Ableitung geeigneter Maßnahmen abgeschlossen.
Externe Meldestellen
Als weitere Möglichkeit zur Abgabe von Hinweisen können Sie die Meldestelle des Bundesamts für Justiz sowie weitere externe Meldestellen nutzen.